FAQs

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich am Outdoor Riders Cup teilnehmen darf?

Du musst mindestens 8 Jahre alt und ÖIV-, NOEPS- oder STPS-Mitglied sein.

Was wird beim Outdoor Riders Cup gewertet?

Es gelten alle Ausritte ab 2 Stunden Dauer. Natürlich kannst du auch ganz- oder mehrtägige Wanderritte oder Orientierungsritte melden.

Wann kann ich mich anmelden?

Eine Registrierung für den Cup 2024 ist ab 28.03.2024 möglich.

Wie kann ich mich anmelden?

Bitte registriere dich einmalig auf der Webseite outdoor-riders-cup.at. Nach deiner Registrierung kannst du dich jederzeit am Portal anmelden und dort deine Ritte eintragen, deine Rittliste einsehen, die Ergebnisse verfolgen und deine persönlichen Daten verwalten.

Wie wird gewährleistet, dass die Ritt-Angaben der Teilnehmer korrekt sind?

Die gemeldeten Ritte müssen mit einer Tracking-App oder mittels GPS aufgezeichnet werden. Die gespeicherten Strecken-Daten sind bis zum 31.12.2024 aufzubewahren und dem ORC-Organisationsteam auf Rückfrage bereitzustellen.

Bei den 1.-3. Platzierten wird eine Überprüfung der gesamten Ritt-Dokumentation vorgenommen. Bei allen weiteren Teilnehmer*innen werden lediglich stichprobenartig Überprüfungen durchgeführt.

Da Technik auch mal ausfallen kann (z. B. weil der Akku leer ist, das Handy kaputt ging oder daheim vergessen wurde etc.), reicht für eine positive Überprüfung der Ergebnisse eine 90% Dokumentation der gemeldeten Ritte.

Muss ich die Ritte mit meinem eigenen Pferd absolvieren?

Nein, es ist egal, ob du die Ausritte mit deinem eigenen Pferd, mit einem Mietpferd oder mit einem Schulpferd gemacht hast.

Ich bin Gespannfahrer. Kann ich am Outdoor Riders Cup teilnehmen und statt Ritte meine Ausfahrten melden?

Der Fokus des Outdoor Riders Cup liegt auf Gelände- und Wanderreiten. Kutschenausfahrten können nicht als Ritt gewertet werden.

Ich gehe regelmäßig spazieren und führe dabei mein Pferd an der Hand. Kann ich diese Strecke als Ritt melden?

Der Fokus des Outdoor Riders Cup liegt auf Gelände- und Wanderreiten. Bei längeren Ritten kann das Pferd selbstverständlich auch auf Teilstrecken geführt werden. Ein reiner Spaziergang mit dem Pferd ist jedoch nicht als Ritt zu werten.

Wie sind längere Pausen zu werten?

Bei halbtägigen Ritten kann für eine oder mehrere Pausen gesamt max. eine halbe Stunde in die Rittzeit eingerechnet werden.

Bei ganztägigen Ritten kann für eine oder mehrere Pausen gesamt max. eine Stunde in die Rittzeit eingerechnet werden.

Selbstverständlich können Sie mehr bzw. längere Pausen einlegen. Die über die einrechenbaren Pausenzeiten hinausgehenden Pausenzeiten sind dann jedoch von der Rittzeit abzuziehen.

Beispiel: 8-stündiger Ritt mit 2,5 stündiger Einkehr zu Mittag. 1 Stunde Pause darf bei einem ganztägigen Ritt eingerechnet werden, ergo müssen 1,5 Stunden von der Rittzeit abgezogen werden. Gesamt somit 6,5 h Rittzeit = 4 Punkte